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Waldcorporation Herzogenaurach/Welkenbach
Adalbert-Stifter-Straße 52
91074 Herzogenaurach

Telefon: 09132 09132 4787
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Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Michael Welker / Waldcorporation Herzogenaurach/Welkenbach
Hauptstraße 51
91074 Herzogenaurach

 

Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.



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Quelle: Impressum Muster von JuraForum.de

Birkenbühl

Vorstellung mit Bild folgt noch

Burgwald

Vorstellung mit Bild folgt noch

Thonwald

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Unsere Wälder

Die Wälder um Herzogenaurach101-0121_img_ret.jpg

Im Jahre 1002 wird in einer Schenkungs­urkunde Kaiser Heinrichs des II., des Gründers des Bistums Bamberg im Jahre 1007, das Kirchengut von Forchheim mit verschiedenen Orten an das Stift Haug in Würzburg verschenkt.
In der Grenzbeschreibung wird von einem „forestum pertinens ad Uraha" also von einem Wald, der bis nach Herzogenaurach reicht, gesprochen.
Die Wäl­der um Herzogenaurach werden dann im Rechtsbuch des Bamberger Bischofs Friedrich von Hohenlohe von 1348 erstmals namentlich aufgeführt: „Ferner merke, dass zu genannter Stadt drei Wälder gehören, deren einer heißt Purkholz (Burgwald), der zweite Than (Thonwald*), der dritte Pirchkeinpuchel (Birkenbühl).

Diese drei bischöflichen Wälder werden im Zuge der Säkularisation, bei der alle kirchlichen und weltlichen Hoheitsgebiete samt den Freien Reichsstädten aufgelöst wurden, mit dem Gebiet des bisherigen Hochstifts Bamberg dem Königreich Bayern eingegliedert.

* Schreibweise laut Grundbucheintragung in der Grundbuchstelle für die Waldcorporation.