Die Herzogenauracher Bürger beschlossen, den Birkenbühl, den Burgwald und den Thonwald vom Königreich Bayern, das wie jeder Staat und zu jeder Zeit dringend Geld brauchte, zu erwerben. An den 3 Wäldern besaßen die Herzogenauracher Bürger Forstrechte, für die sie zusammen jährlich 85 Gulden, 12 Kreuzer und 1 Pfennig zahlen mussten. Die Kaufurkunde datiert vom 17. April 1856. Der Kaufpreis betrug 24.357 Gulden und 30 Kreuzer. Jeder einzelne musste für einen ganzen Anteil 135 Gulden aufbringen. Der Jahreslohn des Verwesers des königlichen Reviers betrug 100 Gulden. Ein jüngerer Waldaufseher verdiente 150 Gulden. 1 Gulden wurde unterteilt in 60 Kreuzer oder 240 Pfennige oder 480 Heller. Es musste durchschnittlich ein Jahreslohn für den Erwerb des Miteigentumsanteiles aufgebracht werden. Viele nahmen einen Kredit auf, der mühsam abgestottert werden musste.