Auswirkungen der Forstreform

forstreform.jpgBis zum 30. Juni 2005 bestand mit dem Forstamt Erlangen ein Betriebsleitungs- und Betriebsausführungsvertrag. Dieser beinhaltete neben der Beratung auch die Festlegung der Flächen und das Auszeichnen des Holzes für den Holzeinschlag, das Aufnehmen des eingeschlagenen Langholzes, die Beratung beim Holzverkauf und beim Wegebau bzw. erforderlichenfalls deren Ausführung usw.

Heute ist lediglich die allgemeine Beratung durch das jetzige Amt für Landwirtschaft und Forsten, Forstaußenstelle Erlangen möglich. An Stelle des Betriebsleitungs- und Betriebsausführungsvertrages mit dem Forstamt hat die Waldcorporation einen Vertrag mit der Waldbesitzervereinigung Erlangen-Herzogenaurach geschlossen, durch den alle bisherigen durch das Forstamt Erlangen erledigten Arbeiten aufgefangen und sogar erweitert werden. Für den bisherigen Betriebsführungsvertrag mit dem Forstamt Erlangen musste eine Pauschale gezahlt werden, die auf Sätze angehoben wurde, die dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. Die Arbeiten durch die Waldbesitzervereinigung werden nach Stundensätzen abgerechnet. Die gesamten Arbeiten können über die Waldbesitzervereinigung la­fen, es kann aber auch keine der möglichen Leistungen abgerufen werden, wenn wir in der Lage sind, Arbeiten anderweitig günstiger ausführen zu lassen. Durch eine sorgfältige Betriebsführung können die Kosten gegenüber der früheren Praxis gesenkt werden.

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